Bestätigung der Anerkennung als Bildungseinrichtung nach §10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)


  • Am 03.04.2024 wurde bestätigt, dass unsere Jagdschule die entsprechenden Forderungen des MLR Baden-Württemberg vollständig erfüllt.


  • Am 23.12.2024 erhielten wir das Qualitätssiegel der SQ-Cert Zertifizierungsgesellschaft für Bildungseinrichtungen QVB Stufe B.


  • Am 30.12.2024 erlangten wir als Bildungseinrichtung die Bestätigung der Anerkennung als Bildungseinrichtung nach §10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW).


Für die Ausbildung bei der Badischen Jägerschmiede kann somit Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.



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